Miet-
und Zahlungsbedingungen / AGB
Veranstaltungstechnik; Marcus Henkel; Bensbergerstr. 319; 51503 Rösrath
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1.
Geltungsbereich |
b)
Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen ist der Mieter verpflichtet,
die Vorgaben der BAPT einzuhalten. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter
für alle entstehenden Schäden und Kosten sowie der Folgekosten. c) Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter zahlt für jeden Tag der Mietüberschreitung 120 % des vereinbarten Tagesmietpreises und die dem Vermieter durch die Überschreitung entstehenden Kosten und Folgekosten. Angebrochene Tage werden ebenfalls mit 120 % des Tagesmietpreises berechnet. 6. Stornierung Eine Kündigung des Vertrages ist nur in schriftlicher Form möglich. Je nach Zeitraum der Kündigung zwischen Auftragserteilung und Bereitstellung von Material, Personal und Transport ist vom Auftraggeber eine Mietausfallgebühr zu zahlen: 4 Wochen vor Auftragsbeginn: 30% des Gesamtmietpreises 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 50% des Gesamtmietpreises1 Woche vor Auftragsbeginn: 80% des Gesamtmietpreises3 Tage vor Auftragsbeginn: 100% des Gesamtmietpreises. Der Mieter ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der Stornierung kein oder nur geringer Schaden entstanden ist. 7. Rücknahme des Mietmaterials Der Vermieter bestätigt nicht, dass das Mietmaterial ohne Mängel zurückgenommen wurde. Er behält sich vor, das Mietmaterial zu überprüfen. 8. Zahlungsweise Mietmaterial bis zu € 150,- ist vom Mieter bei Abholung bzw. Anlieferung in bar zu bezahlen. Höhere Beträge sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen.Abweichende Zahlungsbedingungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. 9. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Mieter ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mit dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges werden sämtliche weitere Rechnungen fällig und der Auftragnehmer ist berechtigt, von weiteren Aufträgen zurückzutreten, sofern nicht eine unverzügliche Rechnungsbegleichung erfolgt. Schecks und Überweisungen haben erst an dem Tag schuldenbefreiende Wirkung, an dem die Gutschriftanzeige des betreffenden Geldinstitutes bei unserer Firma eingeht. 10. Gerichtsstand, Wirksamkeit Der Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Veranstaltungstechnik, Marcus Henkel, Bensbergerstr. 319; 51503 Rösrath Stand: September 2007 |